Lebensmittelvergiftung – was tun?

[Sponsored Post] Eine Lebensmittelvergiftung wird durch giftige Inhaltsstoffe, wie beispielsweise Bakterien, Pilze und Metalle hervorgerufen. Diese sind häufig Campylobakter-Bakterien, Noroviren, Salmonellen, Listerien, EHEC, Yersinien, Rotaviren, Arsen, Hepatitisviren, Zink und Solanin. Gelangen diese Gifte in den Magen-Darm-Trakt und vermehren sich dort, lösen sie eine Lebensmittelvergiftung aus.

Wie kann man vorbeugen?

Vor allem Eier, Fisch, Fleisch, Milch, Eis, Pilze, Käse und Salate sind leicht verderblich und rufen immer wieder Lebensmittelvergiftungen hervor. Aufgeblähte Konserven enthalten wahrscheinlich den Botulismuserreger und sollten dem Gesundheitsamt übergeben werden. Wer selbst etwas einwecken will, sollte es vorher gut erhitzen. Lebensmittel die nicht mehr gut riechen oder schlecht aussehen, sollten sofort entsorgt werden. Lebensmittel müssen auch richtig gelagert werden, die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden. Arbeiten Sie auch nur mit gereinigten Arbeitsmaterialien und auf einer sauberen Arbeitsfläche.

Die Symptome

Bauchschmerzen, Übelkeit, Durchfall und Erbrechen sind die häufigsten und harmlosesten Symptome einer Lebensmittelvergiftung. Es können auch Schüttelfrost und Fieber hinzu kommen. Sie verschwinden nach einigen Tagen wieder von allein. Kommen Halluzinationen oder Lähmungen dazu, muss sofort ein Arzt aufgesucht werden, denn gerade durch Lähmungen wird der Tod verursacht, beispielsweise bei der Atemlähmung.

Lebensmittelvergiftung - und jetzt?
Lebensmittelvergiftung – und jetzt?

Die Folgen

Durch Durchfall oder Erbrechen werden die giftigen Inhaltsstoffe ausgeschieden. Um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen sollte dem Körper viel Salz und Flüssigkeit zugeführt werden. Hausmittel wie schwarzer Tee, geriebene Äpfel und Bananen kann man zu sich nehmen. Meldepflichtig ist eine Lebensmittelvergiftung, wenn die betroffene Person in der Lebensmittel- oder Gesundheitsbranche arbeitet. Auch wenn mehrere Fälle mit den Symptomen einer Lebensmittelvergiftung auftreten, muss als Warnung vor einer Epidemie eine Meldung erfolgen. Unternehmen wo gespeist wurde, müssen sich vom Veterinäramt überprüfen lassen.

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